Workers Law Rechtsanwalt Jan Schweers in Bremen
Pauschalierung von Überstunden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.09.2010, Az.: 5 AZR 517/09
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, dass erforderliche Überstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten sind, ist unwirksam. Der Umfang der zu leistenden Überstunden, die ohne zusätzliche Vergütung zu leisten sind, muss sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Es ist eine Stundenzahl anzugeben, ansonsten ist die Klausel intransparent und unwirksam.
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