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PostHeaderIcon Workers Law Rechtsanwalt Jan Schweers in Bremen

PostHeaderIcon Entgeltfortzahlung endet nach sechs Wochen

Landesarbeitsgericht Rheinland- Pfalz, Urteil vom 04.03.2010, Az.: 11 Sa 547/09

Die Lohnfortzahlung ist auf 6 Wochen begrenzt, wenn  während der bestehenden Erkrankung eine neue Krankheit hinzutritt, die zur Arbeitsunfähigkeit führt. Damit kann man die 6 Wochen Lohnfortzahlung nur einmal in Anspruch nehmen.Anders würde es nur aussehen, wenn zwischen zwei Krankheiten tatsächlich gearbeitet wurde.

 

PostHeaderIcon PC für den Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2010, Az.:4 ABR 79/08

Ein Betriebsrat kann vom Arbeitgeber einen PC nebst Zubehör verlangen, wenn der Arbeitgeber für den Umgang mit dem  Betriebsrat teilweise auch einen PC benutzt. Der Arbeitgeber darf den Betriebsrat in einem solchen Fall nicht darauf verweisen, dass er seine Schriftstücke mit der Hand oder einer Schreibmaschine schreiben kann.

 

PostHeaderIcon Verringerte Arbeitszeit für Führungskräfte

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2009, Az.: 9 AZR 72/09

Jeder Beschäftigte und damit auch eine Führungskraft hat Anspruch auf eine Verringerung der Arbeitszeit, wenn nicht dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Diese dringenden betrieblichen Gründe muss der Arbeitgeber in einem Gerichtsfahren darlegen. Er muss sein betriebliches Organisationskonzept und die Beeinträchtigung, die durch die Verringerung der Arbeitszeit entstehen würde vor dem Gericht vortragen. Mit dem Urteil des BAG wird dem Wunsch des Arbeitgebers, dass Arbeitnehmer in der Führungsebene grundsätzlich ihre Tätigkeit nur in Vollzeit erbringen können und keine Umverteilung möglich ist, eine Abfuhr erteilt.

Aktualisiert (Dienstag, den 03. August 2010 um 17:10 Uhr)

 
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