Workers Law Rechtsanwalt Jan Schweers in Bremen
Befristung
Landesarbeitsgericht Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 23.08.2011, Az.: 5 Sa 40/11
Ein Vertretungsfall liegt nicht mehr vor, wenn der Arbeitgeber die Gewissheit hat, dass die Stammkraft an ihren Arbeitsplatz nicht mehr zurückkehrt. Der Arbeitgeber muss sich zwar nicht regelmäßig nach der Rückkehr erkundigen, jedoch muss er bei erheblichem Zweifel an der Rückkehr handeln und die Befristung des Arbeitsverhältnisses beenden.
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