Workers Law Rechtsanwalt Jan Schweers in Bremen
Haftung des Insolvenzverwalters
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.10.2011, Az.: 6 AZR 172/10
Schließt ein Insolvenzverwalter einen arbeitsgerichtlichen Vergleich und kann er anschließend diese Vereinbarung nicht erfüllen, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Er haftet für das sogenannte negative Interesse. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auf die Herstellung des Zustandes begründet, der ohne das Fehlverhalten bestehen würde. Es ist für die Höhe der Haftung entscheidend, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten entwickelt hätte, wenn sich der Schädiger pflichtgemäß verhalten hätte. In diesem Fall wäre der Geschädigte so zu stellen, wie er ohne den Vergleich stünde.
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