Workers Law Rechtsanwalt Jan Schweers in Bremen
Entgeltfortzahlung endet nach sechs Wochen
Landesarbeitsgericht Rheinland- Pfalz, Urteil vom 04.03.2010, Az.: 11 Sa 547/09
Die Lohnfortzahlung ist auf 6 Wochen begrenzt, wenn während der bestehenden Erkrankung eine neue Krankheit hinzutritt, die zur Arbeitsunfähigkeit führt. Damit kann man die 6 Wochen Lohnfortzahlung nur einmal in Anspruch nehmen.Anders würde es nur aussehen, wenn zwischen zwei Krankheiten tatsächlich gearbeitet wurde.
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