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Sind die Abfindungen bei Managern zu hoch?
 

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PostHeaderIcon Meist gelesen

PostHeaderIcon Workers Law Rechtsanwalt Jan Schweers in Bremen

PostHeaderIcon Pauschalierung von Überstunden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.09.2010, Az.: 5 AZR 517/09

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, dass erforderliche Überstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten sind, ist unwirksam. Der Umfang der zu leistenden Überstunden, die ohne zusätzliche Vergütung zu leisten sind, muss sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Es ist eine Stundenzahl anzugeben, ansonsten ist die Klausel intransparent und unwirksam.

 

PostHeaderIcon Arbeitszeitbetrug

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, Az.: 2 AZR 381/10

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen die im Arbeitsvertrag verankerte Pflicht die abgeleistete Arbeitszeit zu dokumentieren, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn eine Stempeluhr missbraucht oder entsprechende Formulare vorsätzlich falsch ausgestellt werden.

 

PostHeaderIcon Beschränkung Arbeitnehmerhaftung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 27.07.2011, Az.: 11 Sa 319/11

Verursacht ein Lkw Fahrer mit 0,94 Promille einen Verkehrsunfall, dann ist dies als grob fahrlässig zu werten, wenn der Arbeitgeber zuvor ein absolutes Alkoholverbot ausgesprochen hat. Unter diesen Voraussetzungen haftet der Arbeitnehmer in Höhe von drei Brutto-Monatsgehältern.

Aktualisiert (Donnerstag, den 01. Dezember 2011 um 09:41 Uhr)

 

PostHeaderIcon Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.2011, Az.: 2 AZR 790/09

Die Verhängung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe kann eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Im vorliegenden Fall war eine Freiheitsstrafe in Höhe von mehr als 2 Jahren ohne Bewährung verhängt worden. Es ist dem Arbeitgeber in einem solchen Fall nicht mehr zuzumuten den Arbeitsplatz nicht dauerhaft neu zu besetzen, so dass die Kündigung gerechtfertigt war.

 

PostHeaderIcon Berichtigung Vergleichstext

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 22.02.2011, Az.: 1 Ta 99/11

Ein gerichtlicher Vergleich kann nicht wegen offensichtlicher Unrichtigkeit korrigiert werden. Ist ein gerichtlicher Vergleich nicht vollständig, da die Parteien etwas vergessen haben, ist eine Korrektur nicht möglich. Gutes Zuhören beim Vorspielen des Vergleichstextes lohnt sich.

Aktualisiert (Donnerstag, den 01. Dezember 2011 um 09:32 Uhr)

 
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