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PostHeaderIcon Bikers Law Rechtsanwalt Jan Schweers in Bremen

PostHeaderIcon Angabe der Betriebsart des Messgerätes ProVida

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 25.10.2011, Az.: 3 Ss 1194/11

Erfolgt eine Messung mit dem ProVida Messgerät muss sich der Richter in seinem Urteil mit der Betriebsart und der Toleranz auseinandersetzen. Es ist immer für eine solche Messung erforderlich, dass der Richter die richtige Betriebsart und den richtigen Toleranzabzug in einem Urteil zugrunde legt. Tut er das nicht, dann ist das Urteil rechtlich nicht haltbar und aufzuheben.

 

PostHeaderIcon Akteneinsicht in alle Beweismittel

Amtsgericht Bamberg, Urteil vom 02.03.2012, Az.: 14 Owi 2311 Js 13450/11

Der Verteidiger hat auch ein Recht auf Vorlage bestimmter Beweismittel, wenn diese nicht Teil der Bußgeldakte sind. Er muss sich nicht vertrösten und auch nicht verweisen lassen die Beweismittel beim Polizeipräsidium einzusehen. Ihm sind die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

PostHeaderIcon Identifizierung durch Lichtbild

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 09.08.2011, Az.: 53 Ss- OWi 186/11

Will ein Richter einen Betroffenen auf Grund eines schlechten Lichtbildes als Verantwortlichen der Tat verurteilen, muss er in seinem Urteil genau darlegen, weshalb er auf Grund der schlechten Bildqualität  den Betroffenen als Fahrer erkannt hat.

Aktualisiert (Dienstag, den 08. Mai 2012 um 11:06 Uhr)

 

PostHeaderIcon 2,1 Promille und Regress

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.01.2012, Az.: IV ZR 251/10

Wer mit 2,1 Promille von der Fahrbahn abkommt und gegen eine Grundstücksmauer fährt, muss seinem Versicherer den Schaden ersetzen, da er grob fahrlässig den Schaden verursacht hat. Der Schadensverursacher konnte keine entlastenden Argumente für den Unfall vorbringen, so dass eine 100 prozentige Ersatzpflicht nicht zu beanstanden war.

 

PostHeaderIcon Quotelung der Sachverständigenkosten

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.02.2012, Az.: VI ZR 133/11

Der Bundesgerichtshof hat sich nunmehr abschließend zur Quotelung der Sachverständigenkosten nach einem Unfall geäußert. War bisher strittig, ob diese zu quoteln sind, steht nunmehr fest, dass eine Erstattungspflicht nur in der Höhe der Haftungsquote besteht. Hat folglich der Geschädigte nur Anspruch auf z.B. 75 Prozent seines Schadens, kann er auch nur 75 Prozent der Sachverständigenkosten ersetzt verlangen.

 
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