Bikers Law Rechtsanwalt Jan Schweers in Bremen
Recht auf Einsicht in Bedienungsanleitung des Messgerätes
Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2011, Az.: 1 Owi 127/11
Das Amtsgericht Karlsruhe hat nunmehr bestätigt, dass dem Verteidiger in einem Bußgeldverfahren das Recht eingeräumt werden muss, die Bedienungsanleitung des jeweiligen Messgerätes einzusehen. Hierfür muss die Bußgeldbehörde eine Kopie der Bedienungsanleitung des Messgerätes dem Verteidiger zur Verfügung stellen. Notfalls muss dieses Recht durch einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung durchgesetzt werden.
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