Rechtsanwalt Jan Schweers in Bremen
Wertminderung bei 9 Jahre altem Fahrzeug
Amtsgericht Norderstedt, Urteil vom 04.11.2011, Az.: 46 C 103/11
Auch ein 9 Jahre altes Fahrzeug kann nach einem Unfall in seinem Wert gemindert sein und dem Geschädigten kann eine Wertminderung zustehen, so das AG Norderstedt. Es kommt immer auf eine Bewertung der Gesamtumstände an, so dass der Schadensgutachter auch bei einem 9 Jahre alten Fahrzeug eine Wertminderung festsetzen kann.
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